Zum 01.01.2026 sind die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU in Deutschland angepasst worden. Für viele Unternehmen ist das keine theoretische Änderung, sondern ein unmittelbarer Recruiting- und Compliance-Faktor: Angebote, die 2025 noch knapp ausreichend waren, liegen 2026 teils unter der Schwelle – und führen dann zu Verzögerungen oder zu einem komplett anderen Aufenthaltsweg.
Gleichzeitig bleibt die Blue Card einer der stärksten Titel für hochqualifizierte Fachkräfte: planbar, attraktiv für Kandidaten und für Arbeitgeber in der Praxis oft schneller umzusetzen als andere Verfahren – sofern Gehalt, Jobprofil und Dokumente sauber aufeinander abgestimmt sind.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Das ist keine „kleine Anpassung“, sondern ein praktischer Einschnitt für Unternehmen, die mit Teilzeit, Aushilfen, Schichtmodellen oder stark schwankenden Arbeitszeiten arbeiten. Besonders deutlich wird das bei Minijobs und im Übergangsbereich (Midijob), weil die Grenzen direkt oder indirekt an den Mindestlohn gekoppelt sind.
Für viele GmbHs und UGs ist die Offenlegung des Jahresabschlusses kein „Formalkram“, sondern eine harte Compliance-Pflicht. Aktuell gibt es jedoch eine wichtige Entlastung: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endete, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen verspäteter Offenlegung einleiten.


